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EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ab wann gilt die DSGVO?

Ab dem 25.5.2018 treten die Bestimmungen der DSGVO in Kraft. Ab dann drohen hohe Geldstrafen, wenn die Datenanwendung nicht an die neue Rechtslage angepasst wurde.

Was ist neu?

  • Keine Meldepflicht mehr bei der Datenschutzbehörde
  • Mehr Verantwortung für die Verantwortlichen und weitreichende Neuregelungen der Pflichten bei der Datenverarbeitung.
  • Pseudonymisierung: Einstellungen sollen sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur für den vorgesehenen Zweck verarbeitet werden
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss geführt werden. (im Einzelfall gibt es Ausnahmen bei Unternehmen unter 250 Mitarbeitern)
  • Verletzungen müssen gemeldet werden
  • Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung bei Verarbeitungsprozessen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben.
  • Verpflichtender Datenschutzbeauftragter, wenn die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die eine umfangreiche regelmäßige und systematische Beobachtung von betroffenen Personen erforderlich machen oder die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten beseht.

Gibt es eine Checkliste?

Ja die gibt es! Zum Beispiel von der Wirtschaftskammer Österreich

Weitere ausführliche Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie hier: